Was sich seit dem 1. Juli 2026 geändert hat
Microsoft hat die neue Preisstruktur bereits am 4. Dezember 2025 angekündigt, wirksam wurde sie zum 1. Juli 2026 für die meisten Business-, Enterprise- und Frontline-Tarife. Die konkreten Erhöhungen: Business Basic stieg von 6 auf 7 Euro pro Nutzer und Monat (plus 16 Prozent), Business Standard von 12,50 auf 14 Euro, der Frontline-Tarif F1 um ein Drittel auf 3 Euro. Einzelne Spezialversionen ohne Microsoft Teams verteuerten sich laut Berichten sogar um bis zu 43 Prozent. Bei den Enterprise-Tarifen E3 und E5 liegen die neuen Preise bei 39 beziehungsweise 60 Euro. Offizielle Begründung von Microsoft: die Integration von Copilot-KI-Funktionen sowie kontinuierliche Produktverbesserungen.
Für ein Unternehmen mit, sagen wir, 40 Lizenzen im Business-Standard-Tarif bedeutet allein diese eine Preisanpassung rund 720 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr – ohne dass ein einziger Mitarbeiter Copilot aktiv nutzen müsste, um dafür zu zahlen. Diese Kosten entstehen automatisch mit der Tarifverlängerung, nicht durch eine bewusste Kaufentscheidung für die neue Funktion.
Die Zahl, die die Preisbegründung infrage stellt
Der eigentlich aussagekräftige Fakt liegt nicht in der Preistabelle, sondern in Microsofts eigenen Nutzungszahlen. Rund drei Jahre nach dem Marktstart von Microsoft 365 Copilot zeigen aktuelle Daten eine auffällig schwache Akzeptanz: Von etwa 500 Millionen Microsoft-365-Kunden zahlen weniger als 4,5 Prozent aktiv für die kostenpflichtigen Copilot-Funktionen, nur rund 1 Prozent der Gesamtkundschaft nutzt sie wöchentlich. Die Preiserhöhung wird mit einer Funktion begründet, die die überwältigende Mehrheit der zahlenden Kunden nachweislich nicht nutzt.
Das ist kein Vorwurf an die technische Qualität von Copilot selbst – geringe Nutzungszahlen können viele Ursachen haben, von mangelnder Schulung bis zu fehlendem Anwendungsfall im jeweiligen Unternehmen. Der Punkt ist ein anderer: Eine pauschale Preiserhöhung für alle Kunden, begründet mit einer Funktion, die kaum jemand aktiv nutzt, verschiebt die Kosten einer optionalen Zusatzfunktion faktisch auf die gesamte Kundenbasis – unabhängig davon, ob der einzelne Kunde sie will oder nicht.
Was Wettbewerbsbehörden in drei Ländern bereits untersuchen
Diese Preisgestaltung ist inzwischen Gegenstand mehrerer behördlicher Verfahren – wenn auch bislang nicht in Deutschland oder auf EU-Ebene. Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA eröffnete am 29. Juli 2026 ein Verfahren mit dem Vorwurf des „Bait-and-Switch“: Microsoft habe Copilot im Januar 2025 zunächst kostenneutral in bestehende Tarife integriert, Kunden aber bei der nächsten Vertragsverlängerung automatisch in teurere, Copilot-gebündelte Tarife überführt, ohne den günstigeren Tarif ohne KI klar sichtbar als Alternative anzubieten. Berichten zufolge könnte Microsoft im Fall einer Verurteilung bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe riskieren.
Australiens Wettbewerbsbehörde ACCC ist bereits einen Schritt weiter und verklagt Microsoft seit Oktober 2025 vor einem Bundesgericht – mit dem Vorwurf, rund 2,7 Millionen australische Abonnenten getäuscht zu haben, indem die günstigere Classic-Tarifoption bis zum Beginn eines Kündigungsprozesses verborgen blieb. Italiens Wettbewerbsbehörde AGCM eröffnete am 26. Juni 2026 ein eigenes Verfahren gegen Microsoft Ireland Operations und Microsoft Italia, das zusätzlich zu Copilot auch die KI-Design-Anwendung Microsoft Designer einschließt, die in denselben Tarifänderungen mitgebündelt wurde.
Die Lücke für deutsche Kunden
Für Deutschland oder die EU insgesamt findet sich in der aktuellen Berichterstattung keine vergleichbare behördliche Untersuchung zu dieser Preisgestaltung. Das bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Praxis hierzulande anders abläuft – laut mehreren unabhängigen Berichten bleibt der günstigere Classic-Tarif ohne Copilot-Aufschlag auch für deutsche Kunden in der Praxis schwer erreichbar: Der Wechsel wird über die üblichen Online-Kanäle oft nicht klar angeboten, sondern muss aktiv gesucht oder direkt beim Support erfragt werden, mit unterschiedlichen Erfolgsberichten je nach Tarif und Kundentyp.
Für ein deutsches Unternehmen heißt das konkret: Es gibt derzeit keine Behörde, die im eigenen Rechtsraum aktiv prüft, ob man fair über Alternativen zum teureren Tarif informiert wurde – anders als ein britischer, australischer oder italienischer Kunde, der sich zumindest auf ein laufendes Verfahren berufen kann. Die einzige verlässliche Prüfinstanz ist in diesem Fall das eigene Unternehmen selbst.
Was daraus praktisch folgt
Diese Analyse ist kein Aufruf, Microsoft 365 zu verlassen – für die meisten Unternehmen bleibt es eine sinnvolle, tief integrierte Plattform. Es ist ein konkreter Anlass, die eigene Lizenzstruktur aktiv zu prüfen, statt die automatische Vertragsverlängerung unhinterfragt laufen zu lassen.
- Im Microsoft-Admin-Center (oder über den Partner/Reseller, falls Lizenzen darüber laufen) konkret prüfen, welcher Tarif aktuell gebucht ist und ob dieser Copilot-Funktionen enthält, die tatsächlich nicht genutzt werden.
- Aktiv nach dem Classic-Tarif ohne Copilot-Aufschlag fragen – beim eigenen Microsoft-Partner, im Admin-Center oder direkt beim Support –, statt davon auszugehen, dass er online sichtbar und einfach wählbar ist.
- Die tatsächliche Copilot-Nutzung im eigenen Unternehmen über einen definierten Zeitraum messen (Microsoft stellt dafür Nutzungsberichte im Admin-Center bereit), bevor die nächste Vertragsverlängerung ansteht – als Grundlage für die Entscheidung, ob der Copilot-Aufpreis den eigenen Nutzen rechtfertigt.
- Die Entwicklung der ausländischen Verfahren (CMA, ACCC, AGCM) im Blick behalten: Ein Urteil oder Vergleich in einem dieser Länder könnte Microsofts Praxis auch für deutsche Kunden verändern, auch ohne eigenes deutsches Verfahren.
Der eigentliche Wert dieser Analyse liegt nicht in einem pauschalen Urteil über Microsofts Preispolitik, sondern in einer sehr konkreten Handlungsaufforderung: Wo eine automatische Vertragsverlängerung eine Preiserhöhung mit einer kaum genutzten Funktion begründet und keine Behörde im eigenen Rechtsraum das für einen prüft, bleibt nur die eigene, aktive Prüfung im Admin-Center.